25.07.2024
#Digitalisierung: Barrierefreie Webseite
Barrierefreiheit und damit auch barrierefreie Webseiten sind ein zentrales Thema, um sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben. Sie betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen. Nein, sondern auch ältere Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen (z. B. nach einer Verletzung) und Menschen mit unterschiedlichen technischen Fähigkeiten.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Informationen, Dienstleistungen und Produkte so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Im Kontext von Webseiten heißt das, Webseiten so zu entwickeln, dass sie von allen Nutzenden ohne Einschränkungen nutzbar sind.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches für Unternehmen in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 verbindlich ist, verpflichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung eben solcher Webseiten und Apps. Das Gesetz definiert dabei konkrete Anforderungen, die erfüllt und umgesetzt werden müssen. Bei Nichteinhaltung der gewünschten Anforderungen drohen diesen Unternehmen erhebliche Strafen und Sanktionen. Deshalb müssen auch touristische Unternehmen zukünftig Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten, um auch den gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Ein wichtiger Teil zur Präsentation der Angebote nimmt dabei die eigene Webseite ein. Auch diese muss barrierefrei gestaltet sein.
Eine barrierefreie Webseite ist das Online-Angebot eines Unternehmens, welches ohne zusätzliche Installationen oder technische Einschränkungen für jeden zugänglich ist. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht also Menschen, die beim Sehen, Hören, Bewegen oder bei der Informationsverarbeitung eingeschränkt sind, alle Inhalte ohne Hindernisse zu nutzen.
Alles, was zu einer barrierefreien Webseite gehört, haben wir aufgearbeitet und in der folgenden Checkliste für Sie zusammengefasst: Checkliste Barrierefreie Webseite
… und weil das Thema so präsent ist, veranstalten wir dazu am 12. November ein Online-Webinar. Referent ist unser Rechtsanwalt Robert Harzewski und das Thema „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“. Anmelden können Sie sich hier.