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18.09.2024

Handlungsempfehlung – Tourismusfinanzierung über die Erhebung einer Gästetaxe

Titelbild der Handlungsempfehlung "Tourismusfinanzierung über die Erhebung einer Gästetaxe" des LTV SACHSEN
Titelbild der Handlungsempfehlung "Tourismusfinanzierung über die Erhebung einer Gästetaxe" des LTV SACHSEN

Seit 2016 können alle Gemeinden die Gästetaxe erheben. Grundlage dafür ist die vorherige Erstellung einer Kalkulation. Mit dem Ziel, die Kommunen zu dem Thema zu informieren und ihnen eine Hilfestellung bei der Kalkulation zu bieten, stellen der Tourismusverband Erzgebirge e.V. und der Landestourismusverband Sachsen e.V. eine Handlungsempfehlung zur Verfügung. Diese wurde durch die Kanzlei GÖTZE Rechtsanwälte aus Leipzig ausgearbeitet.

Der Handlungsleitfaden informiert zu den rechtlichen Hintergründen, liefert Hinweise zum Vorgehen bei der Kalkulation und stellt eine Checkliste und Musterfragebögen zur Verfügung.

Hier geht’s zur kompletten Datei zum Download: Handlungsempfehlung Tourismusfinanzierung über die Erhebung einer Gästetaxe

Kontakt:

Thaddäus Ziesch

Tourismuspolitik / Projektsteuerung

+49 351 49191-12
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