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28.10.2020

Ein erneuter Lockdown für den gesamten Tourismus bedroht die Existenz von vielen Unternehmen 

LTV SACHSEN fordert sofortige und gezielte Unterstützung für die besonders betroffenen Betriebe und Selbstständigen

(ltvs) Das Coronavirus hat die Welt weiterhin fest im Griff. Die Tourismusbranche mit den vielen klein- und mittelständischen Betrieben, Soloselbständigen und Familien ist bereits jetzt substanziell bedroht. Schon der erste Lockdown war heftig, das Eigenkapital ist vielfach aufgezehrt. Die Liquiditäts- und Überbrückungshilfen haben das teilweise abfedern, jedoch nicht kompensieren können. Bereits in den letzten Wochen erlebte die Tourismuswirtschaft durch Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften massive Einschränkungen. Der sächsische Tourismus verzeichnete von März bis Juli 2020 Verluste beim Bruttoumsatz in Höhe von 2,35 Milliarden Euro. 

Mit den nun getroffenen Entscheidungen zu einem zweiten Lockdown für die Tourismusbranche werden die positiven Entwicklungen des Sommers hinfällig. „Bei allem Verständnis zu mehr Flexibilität im Handeln ist es nicht akzeptabel, dass ganze Branchen in Gruppenhaftung genommen werden. Zum Beispiel die Gastronomie und Hotellerie gehören auch nach Aussagen des Robert-Koch-Institutes nicht zu den Beschleunigern der Pandemie. Im Gegenteil: Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen täglich mit großem Engagement solide Schutzkonzepte um. Es gilt sognannte „Schwarze Schafe“ zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, aber nicht eine ganze Branche als solche zu behandeln“, so Dr. Detlef Hamann, Vizepräsident des LTV SACHSEN.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen sind daher dringend schnelle und unbürokratische Unterstützungen gefordert, um die Substanz und Vielfalt der Unternehmen, sowie Netzwerke zu erhalten.

„Jetzt werden schnelle Hilfen dringender denn je benötigt. Es geht um Perspektiven zum Überleben. Bei staatlich angeordneter Betriebsschließung müssen Entschädigungen schnell und unkompliziert ausgezahlt werden. Neben der Nutzung der Überbrückungshilfe II ist eine Verlängerung und Anpassung des Programms mindestens bis Mitte 2021 notwendig“, fordert Dr. Detlef Hamann. Der Fokus muss auf die vielen Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen gerichtet werden. Dort belasten vor allem Verdienstausfälle über mehrere Monate die Substanz.

Ein weiteres wirksames Mittel ist aus Sicht des LTV SACHSEN eine bessere steuerliche Verlustrückrechnung. „Wenn die aktuellen Verluste mit den Gewinnen der vergangenen fünf Jahre steuerlich verrechnet werden könnten, wäre den Unternehmen geholfen“, so der LTV-Vizepräsident. Bisher ist der steuerliche Verlustrücktrag lediglich für das Jahr 2019 zugelassen. Gleichzeitig ist dringend die Befristung für die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie aufzuheben.

Die Bewältigung der Pandemie ist eine sehr große Herausforderung für die gesamte Gesellschaft, die nur mit Gemeinsamkeit, Zuversicht und Solidarität zu schaffen ist. Für die hart getroffene Tourismusbranche heißt das, Substanz zu erhalten um Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dazu braucht es politische Unterstützung, besonders jetzt.

Kontakt:
LTV SACHSEN, stellv. Direktorin, Andrea Kis, Tel. 0172 35 88 112, kis@ltv-sachsen.de, staging.ltvsachsen.de.

Landestourismusverband Sachsen e.V. (LTV SACHSEN)
Als Dachverband repräsentiert der LTV SACHSEN rund 4.500 direkte und indirekte Mitglieder aus dem gesamten Dienstleistungssektor. Die breit gefächerte Mitgliederpalette unterstützt dabei seine Aufgabe, die Interessen des mittelständisch geprägten Tourismus in Sachsen zu vertreten. Wichtiges Anliegen: Eine Tourismuspolitik in Sachsen, die auf Wettbewerbsfähigkeit, Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Der Tourismus erwirtschaftet in Sachsen einen Jahresumsatz von 8,1 Milliarden Euro, der 194.000 Menschen Beschäftigung sichert.
 

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