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18.06.2025

Impressumspflicht zur EU-Streitbeilegung entfällt ab 20. Juli 2025

Änderung für Website-Impressum: Pflicht zur OS-Plattform entfällt ab Juli 2025

Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, im Impressum auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) hinzuweisen.

Alle Hinweise und Links zur OS-Plattform müssen bis zu diesem Datum aus Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen und anderen Rechtstexten entfernt werden. Ein Verweis auf die abgeschaltete Plattform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig und kann abgemahnt werden.

Was bleibt im Impressum?

Der Hinweis auf die EU-OS-Plattform entfällt vollständig.

Es gelten weiterhin die allgemeinen Impressumspflichten (z.B. Name, Anschrift, Kontakt, Vertretungsberechtigte, Registerangaben).

Hinweis zur Streitbeilegung nach deutschem Recht (VSBG):

Touristische Unternehmen sind nur dann zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet, wenn eine spezielle gesetzliche Grundlage, eine Satzung oder eine Verbandsmitgliedschaft dies vorsieht.

Unabhängig davon gilt:

Ab elf Beschäftigten und mit Webseite oder AGB müssen Unternehmen im Impressum und/oder in den AGB klar und verständlich angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet sind.

Beispiel: „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

Bei Teilnahme: Nennung der zuständigen Schlichtungsstelle mit Anschrift und Website.

Was müssen Sie jetzt tun?

Prüfen Sie Ihr Impressum und Ihre Rechtstexte rechtzeitig und entfernen Sie spätestens zum 20. Juli 2025 alle Hinweise auf die EU-OS-Plattform. Die Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleibt bestehen und muss weiterhin beachtet werden.

 

Weitere digital-Tipps finden Sie unter Digitalisierung lernen.

Kontakt:

Susann Postel

Teamleitung

+49 351 49191-25
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