Aktuelle Fördermöglichkeiten zum Thema Digitalisierung

Hier erfahren Sie alle aktuellen Fördermöglichkeiten der Tourismusbranche zum Thema Digitalisierung sowie die Ansprechpartner für Finanzierungs- und Fördermittelberatungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und der sächsischen IHK’s.
Hinweis: Die vorliegenden Angaben stellen eine zusammenfassende Übersicht dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch den Fördermittelgeber. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Angebote wird nicht übernommen.
sachsenweite Förderprogramme:
Das Programm „Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027“ unterstützt KMU.
Was wird gefördert:
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung Software und notwendiger Hardware
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
Wer wird gefördert:
- KMU, deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe im Freistaat Sachsen
Mehr Infos:
Das Programm „Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)“ ist ein zinsgünstiges Darlehen, welches bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert.
Was wird gefördert:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
Wer wird gefördert:
- KMU, deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe im Freistaat Sachsen
- Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung
Mehr Infos:
Das Programm „Regionales Wachstum“ bietet Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen im Investitionszeitraum von bis zu 36 Monaten.
Was wird gefördert:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
Wer wird gefördert:
- Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau
- kleine und mittlere Unternehmen in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und Stadt Chemnitz
- Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1 und 2 „Förderfähige Branchen“ tätig sein.
- Nicht gefördert werden Antragsteller mit Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig.
Mehr Infos:
bundesweite Fördermöglichkeiten:
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW ist ein zinsgünstiger Kredit für Unternehmen, der hilft Investitionen in digitale Technologien und Prozesse zu finanzieren. Dabei gibt es drei Förderstufen:
- Basisdigitalisierung (Grundausstattung, IT-Infrastruktur)
- LevelUp-Digitalisierung (fortgeschrittene Projekte, z. Prozessautomatisierung)
- HighEnd-Digitalisierung (zukunftsweisende Technologien wie KI).
Besonderheiten:
- Für die Basisförderung ist ein Digitalisierungs-Check vorab verpflichtend.
- Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Was wird gefördert:
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel, die die Digitalisierung des Unternehmens voranbringen, z. B.:
- Hardware: Computer, mobile Endgeräte, Server
- Software: Standardprogramme, ERP-Systeme, Cloud-Lösungen
- IT-Sicherheit: Firewalls, Virenscanner, Sicherheitskonzepte
- Netzwerkinfrastruktur: Breitband, interne Netzwerke
- Prozessdigitalisierung: digitale Schnittstellen, Automatisierung, Datenanalyse
- Digitale Geschäftsmodelle und KI-Anwendungen
- Schulungen für Mitarbeiter im Umgang mit neuen Technologien
Wer wird gefördert:
- KMU mit Unternehmenssitz in Deutschland
- Freiberufler und Einzelunternehmen
- Für die Basisdigitalisierung: nur KMU (weniger als 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. € Umsatz)
Mehr Infos:
Das Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ reduziert durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss die entstehenden Kosten der Investition:
- Geltungsdauer der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2026
- maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr
- Anträge auf Gewährung eines Zuschusses nur online über die Antragsplattform des BAFA
Was wird gefördert:
- qualifizierte Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Wer wird gefördert:
- KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Angehörige der freien Berufe
Mehr Infos:
Das Programm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur unterstützt gewerbliche und kommunale Investitionen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit:
- in ausgewählten strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten
- Investitionsvorhaben müssen innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden
Was wird gefördert:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Betriebsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte
- Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Digitalisierung
Wer wird gefördert:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Mehr Infos:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Dieser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Dabei können verschiedene Unternehmensformen, wie „Hotellerie und Gastronomie“, „Reisevertrieb oder Reiseveranstalter“ oder „Ferienwohnungen und Ferienhäuser“ mit den Suchbegriffen Digitalisierung und Sachsen kombiniert werden.
Mehr Infos:
Die Azubi-Projekte sind eine Initiative des „Fördervereins für regionale Entwicklung e.V.“ Im Rahmen dieses Programms haben touristische Leistungsträger die Möglichkeit, kostenfrei eine professionelle Webseite erstellen zu lassen.
Was wird gefördert?
- Die Erstellung von Webseiten für touristische Leistungsträger durch Auszubildende.
- Die praktische Anwendung von theoretischem Wissen unter Anleitung erfahrener Ausbilder.
Wer wird gefördert?
- Touristische Leistungsträger: Unternehmen im Bereich Tourismus, die ihre Online-Präsenz verbessern möchten.
Vorteile:
- 100%ige Kostenübernahme: Die Erstellung der Webseiten ist für die Projektpartner kostenfrei. Lediglich die Kosten für Domain und Speicherplatz müssen selbst getragen werden.
- Berücksichtigung von Datenschutzrichtlinien: Alle Webseiten werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzvorschriften erstellt.
- Technische Barrierefreiheit: Die Webseiten erfüllen die technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit.
- Benutzerfreundliches Redaktionssystem: Nach Projektabschluss erhalten die Projektpartner Zugang zu einem bedienerfreundlichen System zur selbstständigen Pflege der Webseite.
- Langfristiger Support: Kostenfreier Telefon- und E-Mail-Support bis mindestens 2035 für Rückfragen zur Bearbeitung.
Ein schönes Anschauungsbeispiel ist die Webseite vom Rundwanderweg „Wanderbarer Silberberg“. Gern mal reinklicken…
Mehr Infos & Ansprechpartner:
europäische Förderprogramme:
Das EU-Finanzierungsprogramm „Digitales Europa“ soll Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich machen sowie die Einführung wichtiger digitaler Technologien fördern:
- Förderung erfolgt in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfe
Der Bewerbungsprozess in Kürze:
- Ausschreibungen: Die Europäische Kommission veröffentlicht spezifische „Calls for Proposals“ (Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen) auf dem EU Funding & Tenders Portal.
- Antragstellung: Interessierte Organisationen (oft Konsortien) reichen ihre Projektvorschläge elektronisch über das Portal ein.
- Bewertung: Unabhängige externe Gutachter prüfen die Anträge anhand vordefinierter Qualitätskriterien.
- Auswahl: Die Kommission wählt die Projekte mit der höchsten Bewertung aus.
- Vertrag & Start: Nach der Vertragsunterzeichnung (Grant Agreement) können die ausgewählten Projekte beginnen.
Wer wird gefördert:
- Kommunen und Öffentliche Einrichtung
- Unternehmen
- Verband/Vereinigung.
Mehr Infos:
Finanzierungs- und Fördermittelberatung
IHK zu LEIPZIG
Sandra Dehnhardt
Telefon: 0341 1267-1408
sandra.dehnhardt@leipzig.ihk.de
IHK DRESDEN
Ute Zesewitz
Referentin Unternehmensfinanzierung / Förderung
Telefon: 0351 2802-147
zesewitz.ute@dresden.ihk.de
IHK CHEMNITZ
SAB Kundencenter Leipzig
René Preusche
rene.preusche@sab.sachsen.de
SAB Kundencenter Dresden
Katrin Gräfe
katrin.graefe@sab.sachsen.de