reiseland ohne moos nichts los – status quo zum thema„finanzierung im tourismus“ manfred böhme, direktor ltv sachsen die tourismusstrategie sachsen forciert die entwicklung wirtschaftlicher tragfä- higer und damit wettbewerbsfähiger de- stinationen in sachsen bis 2020. um dieses ziel zu erreichen, müssen aufgaben kon- sequent auf orts- und regionalebene ver- teilt, aber auch finanzierungsinstrumente stärker fokussiert werden. die strategie fordert, alle vorhandenen instrumente zur finanzierung touristischer strukturen und aufgaben auszuschöpfen. was gibt es dazu neues in deutschland und sachsen? 1. deutschland bettensteuer die bettensteuer wurde bisher von ca. 20 städten in deutschland erhoben. einige andere hatten interesse an einer einfüh- rung bekundet. im juli 2012 hat das bun- desverwaltungsgericht die bettensteuer für geschäftsreisende gekippt. geklagt hatten zwei hoteliers aus trier und bin- gen in rheinland-pfalz. zur begründung erläuterte das bundesverwaltungsgericht, die abgabe sei letztlich eine „örtliche auf- wandsteuer“. aufwandsteuern dürften aber nur auf konsumausgaben erhoben werden, die über den allgemeinen lebensbedarf hi- nausgehen. dies sei bei privaten und insbe- sondere bei touristischen hotelübernach- tungen durchaus der fall, nicht aber bei „übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind“, so die richter. die auswertung der medien ergab bis ende august 2012 eine linkliste mit fast 500 beiträgen. kommentiert und bewertet wird der richterspruch unterschiedlich, je- doch mit klarer tendenz: einige kommu- nen wollen an der bettensteuer festhalten und anpassungen vornehmen (z.b. berlin, bonn). in thüringen haben sich die kom- munen abgestimmt, mit der bettensteuer weiter zu arbeiten. in städten, die bislang die steuer schon erhoben hatten, herrscht weitestgehend chaos: von aussetzen, zu- rückzahlen bis zu rückforderbescheiden ist alles möglich. das urteil aus leipzig hat bewirkt, dass die diskussion einen neuen schub bekommen hat. mit meiner bewertung schließe ich mich einer vielzahl von fachkollegen an: da es in der praxis nicht möglich sein wird, prüfsi- cher und mit angemessenem aufwand zwi- schen privat- und geschäftsreisen zu un- terscheiden, wird die steuer keine zukunft haben. auch der dstgb schätzt ein, dass die bettensteuer kein geeignetes instrument zur tourismusfinanzierung ist. freiwillige modelle interessant ist, dass immer mehr neue for- men von „freiwilligen modellen“ nachge- fragt werden. deutschlandweit werden als vorbilder vor allem das nürnberger und rügener modell kommuniziert. bei genauer betrachtung stellen diese modelle marke- tingpools dar, die vor allem die beherber- gungsbetriebe einbeziehen. einen guten ansatz stellt aus sicht des ltv sachsen das „münchner modell“ dar. zielsetzung und struktur sind nachhaltig und nutz- nießer des tourismus’ breit in das modell einbezogen. offen bleibt hier die frage, wie man mit dieser form den sog. „trittbrettfahrern“ bei- kommen will. meist sind es doch immer die gleichen wirtschaftsakteure, die sich engagieren. kurtaxe der vorstand des tourismusverbands meck- lenburg-vorpommern e.v. hat dem landtag vorgeschlagen, das kommunalabgabenge- setz (kag) dahingehend zu novellieren, dass neben kur- und bäderorten auch wei- tere touristische gemeinden gelegenheit bekommen kurabgaben zu erheben. damit möchte man den weitreichenden kag’s von sachsen und baden-württemberg folgen. 2. sachsen nach informationen des statistischen lan- desamtes1 wurde 2010 die fremdenver- kehrsabgabe (fva) und kurtaxe in 42 kom- munen in sachsen angewendet. bei der fremdenverkehrsabgabe werden einnah- men in einer spanne von ca. 600 € - 130.000 € generiert. in fünf kommunen (bad elster, bad schandau, kurort gohrisch, kurort rathen und bad gottleuba) wurden beide instrumente eingeführt. um einen aktuellen überblick über die be- deutung des themas in den kommunen zu erhalten, hat der ltv sachsen eine umfrage bei den sächsischen kommunen zum thema finanzierung touristischer auf- gaben gestartet. etwa 15 % der kommu- nen haben sich beteiligt.2 das ergebnis ist eindeutig: so sind für 65 % der beteiligten zusätzliche finanzierungsinstrumente, wie fva oder kurtaxe, kein thema. entweder spielt der tourismus dort keine rolle oder sie finanzieren touristische aufgaben allein über den kommunalen haushalt. von den anderen kommunen präferieren 20 % die kurtaxe und 10 % die fva. knapp 40 % der beteiligten geben ein interesse an freiwilli- gen modellen an. ersichtlich wird aber der trend, gäste und wirtschaft stärker an der finanzierung zu beteiligen. freiwilliges modell sowohl der ltv sachsen als auch das sächsische staatsministerium für wirt- schaft, arbeit und verkehr (smwa) favo- risieren dieses modell. es hat auch ein- gang gefunden in die tourismusstrategie sachsen 2020. der tourismusverband sächsische schweiz e.v. hat erfolgreich einen tourismuspool entwickelt. damit soll die destinationsentwicklung mit der böhmischen schweiz im rahmen eines eu- projektes mitfinanziert werden. weiterhin arbeiten nach unseren kenntnissen brei- tenbrunn und dresden an einem freiwil- ligen modell. laut ltv-umfrage haben ca. 33 % der befragten kommunen interesse an einem solchen modell. die herausforderungen aus sicht der kom- munen sind vor allen die beschreibung der nutzeffekte. es wird ein hoher kommunika- tionsaufwand im innenverhältnis gesehen und der kreis der mitwirkenden bleibt über- schaubar. es besteht eine gewisse rechts- unsicherheit, wie mit sog. „freiwilligen zahlungen“ im kommunalen haushalt um- gegangen wird (stichwort „zweckgebunden- heit“). eine klare und eindeutige antwort der rechtsaufsicht gibt es dazu bisher nicht. hier sollte schnell klarheit geschaffen werden. fremdenverkehrsabgabe (fva) die einführung der fva ist nach § 35 sächs. kag in kur- und erholungsorten sowie sons- tigen fremdenverkehrsgemeinden möglich, gesichert und hat sich bewährt. die ein- nahmen aus der fva sind für die förderung des tourismus zweckgebunden. die abgabe stellt den fairsten ansatz zur finanzierung des tourismus dar, da die tagestouristische komponente mit berücksichtigt wird. manfred böhme direktor des ltv sachsen was sie wissen sollten – seite 10