Neues Reiserecht ab 01. Juli 2018
Die neue EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen wurde am 11.12.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten erfolgte bis zum 31.12.2017. Die nationalen Umsetzungsvorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch mit dem Reisevertragsrecht der §§ 651 a ff. geregelt und treten zum 01.07.2018 in Kraft. Das bedeutet, dass das neue Reiserecht für alle Verträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden, gilt.
FAQ-Katalog für Touristinformationen zum Neuen Reiserecht

Der erarbeitete FAQ-Katalog geht auf die Grundlagen des Reisevertragsrechts §§ 651 a ff. BGB ein. Er beantwortet wesentliche Fragen anhand von fiktiven Fallbeispielen, denen sich sächsischen Touristinformationen konfrontiert sehen. Dies umfasst u. a. die neuen Informationspflichten, Anwendungsbereiche sowie die neue Kategorie der verbundenen Reiseleistungen.
Bitte beachten Sie:
Der FAQ-Katalog mit fiktiven Fallbeispielen ersetzt keine Rechtsberatung. Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung der Rechtslage. Für spezifische Einzelfälle wird eine individuelle Rechtsberatung empfohlen.
Hier geht´s zum Download des FAQ-Katalogs für Touristinformationen zum Reiserecht (pdf 1.4 MB)
Bitte beachten Sie:
Der FAQ-Katalog mit fiktiven Fallbeispielen ersetzt keine Rechtsberatung. Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung der Rechtslage. Für spezifische Einzelfälle wird eine individuelle Rechtsberatung empfohlen.