Corona-Kompass Tourismus
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Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
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Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Unbürokratische steuerliche Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise
Mandy Eibenstein | 19.03.2020
Ergänzend zu den bereits getroffenen Maßnahmen haben die Finanzministerien der Länder in Abstimmung mit dem Bund heute gemeinsam die steuerlichen Hilfen für Betroffene der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt. Damit wurde jetzt ein bundeseinheitliches Vorgehen verabredet, das Unternehmen unbürokratisch unterstützt. Hierbei geht es vor allem um zinslose Steuerstundungen sowie die Anpassung von Steuervorauszahlungen. Von Vollstreckungsmaßnahmen soll in diesen Fällen vorübergehend abgesehen werden.
»Die betroffenen Unternehmen wollen wir in dieser schwierigen Zeit nach Kräften unterstützen. Die steuerlichen Maßnahmen können hierbei ein wichtiger Baustein sein, um die Liquidität für andere Dinge verfügbar zu haben. Mir ist sehr wichtig, dass die Finanzämter jetzt unbürokratisch helfen und gute Ratgeber für unsere Unternehmen und Bürger sind«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Betroffene können sich mit einem formlosen Antrag direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Regelungen gelten bis 31. Dezember 2020 und werden in Sachsen auch auf Landessteuern angewendet.
Zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann das Finanzamt auf Antrag den Gewerbesteuermessbetrag mindern. Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die jeweiligen Gemeinden zu richten. Auch für den Erlass oder die Stundung der Grundsteuer sind die Gemeinden zuständig.
Weiterführende Informationen zu allen Fragen zum Thema Coronavirus
unter https://www.coronavirus.sachsen.de.
»Die betroffenen Unternehmen wollen wir in dieser schwierigen Zeit nach Kräften unterstützen. Die steuerlichen Maßnahmen können hierbei ein wichtiger Baustein sein, um die Liquidität für andere Dinge verfügbar zu haben. Mir ist sehr wichtig, dass die Finanzämter jetzt unbürokratisch helfen und gute Ratgeber für unsere Unternehmen und Bürger sind«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Betroffene können sich mit einem formlosen Antrag direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Regelungen gelten bis 31. Dezember 2020 und werden in Sachsen auch auf Landessteuern angewendet.
Zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann das Finanzamt auf Antrag den Gewerbesteuermessbetrag mindern. Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die jeweiligen Gemeinden zu richten. Auch für den Erlass oder die Stundung der Grundsteuer sind die Gemeinden zuständig.
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