Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Viele Unternehmen in Sachsen dürfen ohne Antrag an Sonn- und Feiertagen arbeiten
Mandy Eibenstein | 19.03.2020
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Landesdirektion Sachsen für eine Reihe von Tätigkeiten eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit bewilligt. Des Weiteren kann in einer Reihe von Branchen von der täglichen Höchstarbeitszeit abgewichen und bis maximal 12 Stunden gearbeitet werden.
Eine Antragstellung durch die betroffenen Unternehmen ist damit nicht mehr erforderlich.
Die Regelungen wurden mit Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 getroffen. Sie gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
Link zur Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 18. März 2020
Eine Antragstellung durch die betroffenen Unternehmen ist damit nicht mehr erforderlich.
Die Regelungen wurden mit Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 getroffen. Sie gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
Link zur Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 18. März 2020
Link zur Medieninformation