Corona-Kompass Tourismus

Die Situation durch die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor unbekannte Herausforderungen. Unternehmer in der Tourismusbranche sind stark verunsichert. Welche Unterstützungen greifen in dieser besonderen Situation, um die Liquidität des Betriebes zu sichern und das Geschäft zu erhalten? Was gilt jetzt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche? In diesem Blog werden den Unternehmen aktuelle Informationen bereitgestellt. Dieses Angebot aktualisieren wir regelmäßig → www.ltv-sachsen.de/coronakompass
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Welche Probleme und Erfahrungen gibt es, wo klemmt’s, wer hat heute schon gute Ideen für die Zukunft? Nutzen Sie dazu bitte direkt die neu eingerichtete Adresse corona@ltv-sachsen.de.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Wer trägt die Kosten?
Mandy Eibenstein | 18.03.2020
Jeder trägt seine Kosten selbst: Gastgeber tragen die entgangenen Einnahmen aus der Vermietung. Reisegäste müssen eventuelle Zusatzkosten für vorzeitiges Abreisen tragen. Schadenersatz müssen weder Gastgeber noch Veranstalter leisten. Gastgeber haben bei behördlichen Maßnahmen unter Umständen Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz. Ob solche Ansprüche auch in Fällen ganzer Gebietssperrungen oder eines bundesweiten Verbots von touristischen Reisen bestehen, ist derzeit unklar.
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV)
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV)
Weitere Informationen des DTV