Corona-Kompass Tourismus
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Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Wer trägt bei einem unter Quarantäne gestellten Hotel die Kosten für einen zwangsläufigen Aufenthalt und die Versorgungskosten für die Gäste?
Mandy Eibenstein | 18.03.2020
In einem Hotel wird ein Reisender mit dem Coronavirus identifiziert. Die Behörde stellt das Hotel unter Quarantäne. Das führt dazu, dass der infizierte Reisende sowie alle anderen Gäste das Hotel nicht verlassen dürfen. Wenn das Hotel unter Quarantäne gestellt wird, ist dies eine behördliche Entscheidung, der Folge zu leisten ist. Vor Ort verantwortlich sind in der Regel die Gesundheitsämter. In diesem Fall hat der Hotelbetreiber Entschädigungsansprüche gegenüber der Behörde.
Quelle: Auszug „Wichtige Informationen von DEHOGA und IHA zum Coronavirus“ (Stand: 11.03.2020 11:00 Uhr)
Quelle: Auszug „Wichtige Informationen von DEHOGA und IHA zum Coronavirus“ (Stand: 11.03.2020 11:00 Uhr)
Link zum gesamten Dokument des DEHOGA Bundesverband / IHA