Corona-Kompass Tourismus

Die Situation durch die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor unbekannte Herausforderungen. Unternehmer in der Tourismusbranche sind stark verunsichert. Welche Unterstützungen greifen in dieser besonderen Situation, um die Liquidität des Betriebes zu sichern und das Geschäft zu erhalten? Was gilt jetzt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche? In diesem Blog werden den Unternehmen aktuelle Informationen bereitgestellt. Dieses Angebot aktualisieren wir regelmäßig → www.ltv-sachsen.de/coronakompass
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Welche Probleme und Erfahrungen gibt es, wo klemmt’s, wer hat heute schon gute Ideen für die Zukunft? Nutzen Sie dazu bitte direkt die neu eingerichtete Adresse corona@ltv-sachsen.de.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Vorlage einer Corona-Arbeitsschutzverordnung durch das BMAS
Carina Dovris | 21.01.2021
Das Bundesarbeitsministerium hat den anliegenden Entwurf einer Corona-Arbeitsschutzverordnung, welche am fünften Tag nach der Verkündung (im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger) in Kraft treten und bis zum 15. März 2021 gelten soll, vorgelegt. Der Entwurf ist am 19.01.2021 in die Kabinettssitzung der Bundesregierung verabschiedet worden.
Der Kabinettsentwurf sieht Folgendes vor:
1. Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Betrieb (vgl. § 2) mit Regelungen u. a. zum
2. Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2- Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken (welche in einer Anlage zur Verordnung aufgelistet sind) zur Verfügung zu stellen, wenn
Aller Voraussicht nach wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung am Freitag verkündet und tritt dementsprechend am Mittwoch, dem 27.01.2021, in Kraft. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Quelle: VSW
Der Kabinettsentwurf sieht Folgendes vor:
1. Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Betrieb (vgl. § 2) mit Regelungen u. a. zum
- Homeoffice (§ 2 Abs. 4): Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Einzelheiten hierzu finden sich in der Verordnungsbegründung.
- Regelungen zur Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro jeder im Raum befindlichen Person, soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen (§ 2 Abs. 5). Lassen die auszuführenden Tätigkeiten dies nicht zu, so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete Maßnahmen (insb. Lüftungsmaßnahmen, Abtrennungen) einen gleichwertigen Schutz sicherzustellen.
- Festlegung von kleinen Arbeitsgruppen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten (§ 2 Abs. 6). Reduktion der Personenkontakte zwischen den einzelnen Arbeitsgruppen im Betriebsablauf. Zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen, soweit die betrieblichen Gegebenheiten das zulassen.
2. Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2- Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken (welche in einer Anlage zur Verordnung aufgelistet sind) zur Verfügung zu stellen, wenn
- die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können, oder
- wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, oder
- wenn bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist.
Aller Voraussicht nach wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung am Freitag verkündet und tritt dementsprechend am Mittwoch, dem 27.01.2021, in Kraft. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Quelle: VSW
Kabinettvorlage Corona-Arbeitsschutzverordnung (pdf 602.1 kB)