Corona-Kompass Tourismus

Die Situation durch die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor unbekannte Herausforderungen. Unternehmer in der Tourismusbranche sind stark verunsichert. Welche Unterstützungen greifen in dieser besonderen Situation, um die Liquidität des Betriebes zu sichern und das Geschäft zu erhalten? Was gilt jetzt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche? In diesem Blog werden den Unternehmen aktuelle Informationen bereitgestellt. Dieses Angebot aktualisieren wir regelmäßig → www.ltv-sachsen.de/coronakompass
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Welche Probleme und Erfahrungen gibt es, wo klemmt’s, wer hat heute schon gute Ideen für die Zukunft? Nutzen Sie dazu bitte direkt die neu eingerichtete Adresse corona@ltv-sachsen.de.
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Verlängerung und Reform der Überbrückungshilfe bis Ende Dezember
Carina Dovris | 27.10.2020
Unternehmen aus Bereichen, die Corona-bedingt mit erheblichen Umsatzeinbußen zu
kämpfen haben, können mit der verlängerten Überbrückungshilfe weiterhin Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten von bis zu 50.000 Euro pro Monat bis zum Jahresende erhalten.
Seit dem 21. Oktober können nun Anträge für die verlängerte Überbrückungshilfe gestellt werden.
kämpfen haben, können mit der verlängerten Überbrückungshilfe weiterhin Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten von bis zu 50.000 Euro pro Monat bis zum Jahresende erhalten.
Seit dem 21. Oktober können nun Anträge für die verlängerte Überbrückungshilfe gestellt werden.
Mitteilung des BMWi zur Verlängerung und Reform der Überbrückungshilfe vom 27. Oktober (pdf 52.6 kB)