Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
Keine Infos verpassen?
Wir versenden regelmäßige Updates mit den wichtigsten Informationen als Newsletter. Wenn Sie durch uns aktuell informiert werden möchten, melden Sie sich gern zu unserem Newsletter an.
Hier geht´s zur Anmeldung!
Hier geht´s zur Anmeldung!
Tipp zur Nutzung des Corona-Kompass Tourismus

Für ein optimales Leseerlebnis wählen Sie zunächst eine Kategorie aus, um die darin enthaltenen Beiträge und Informationen abzurufen.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
Unbürokratische steuerliche Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise
Mandy Eibenstein | 19.03.2020
Ergänzend zu den bereits getroffenen Maßnahmen haben die Finanzministerien der Länder in Abstimmung mit dem Bund heute gemeinsam die steuerlichen Hilfen für Betroffene der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt. Damit wurde jetzt ein bundeseinheitliches Vorgehen verabredet, das Unternehmen unbürokratisch unterstützt. Hierbei geht es vor allem um zinslose Steuerstundungen sowie die Anpassung von Steuervorauszahlungen. Von Vollstreckungsmaßnahmen soll in diesen Fällen vorübergehend abgesehen werden.
Betroffene können sich mit einem formlosen Antrag direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Regelungen gelten bis 31. Dezember 2020 und werden in Sachsen auch auf Landessteuern angewendet.
Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht seit 23.03.2020 ein sehr einfach handhabbares Antragsformular online: Download des Formulars
Zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann das Finanzamt auf Antrag den Gewerbesteuermessbetrag mindern. Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die jeweiligen Gemeinden zu richten. Auch für den Erlass oder die Stundung der Grundsteuer sind die Gemeinden zuständig.
Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht ein sehr einfach handhabbares Antragsformular online: Download des Formulars
Weiterführende Informationen zu allen Fragen zum Thema Coronavirus
unter https://www.coronavirus.sachsen.de.
Betroffene können sich mit einem formlosen Antrag direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Regelungen gelten bis 31. Dezember 2020 und werden in Sachsen auch auf Landessteuern angewendet.
Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht seit 23.03.2020 ein sehr einfach handhabbares Antragsformular online: Download des Formulars
Zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann das Finanzamt auf Antrag den Gewerbesteuermessbetrag mindern. Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die jeweiligen Gemeinden zu richten. Auch für den Erlass oder die Stundung der Grundsteuer sind die Gemeinden zuständig.
Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht ein sehr einfach handhabbares Antragsformular online: Download des Formulars
Weiterführende Informationen zu allen Fragen zum Thema Coronavirus
unter https://www.coronavirus.sachsen.de.
Link zur Medieninformation