Corona-Kompass Tourismus
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Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
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Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus
Mandy Eibenstein | 18.03.2020
Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass Unternehmen, die in Folge des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen können. Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht ein sehr einfach handhabbares Antragsformular online: Download des Formulars
Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht ein sehr einfach handhabbares Antragsformular online: Download des Formulars
Link zur offiziellen Medieninformation des Sächsisches Staatsministerium der Finanzen