Corona-Kompass Tourismus
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Sofortiger Rettungshilfefonds muss das Überleben der Tourismusbetriebe sichern
Mandy Eibenstein | 19.03.2020
Berlin, 19. März 2020: Angesichts der drastischen wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise fordert der Deutsche Tourismusverband (DTV) Bund und Länder auf, sofort einen Rettungshilfefonds für Betriebe in besonders betroffenen Branchen einzurichten.
„Analog zur Fluthilfe 2013 brauchen wir jetzt nicht-rückzahlbare Zuschüsse für all diejenigen, die an der Grenze ihrer Zahlungsfähigkeit sind“, so DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz. „Viele kleine Tourismusanbieter können nicht auf Liquiditätshilfen warten oder die Kurzarbeitergeld-Regelungen reichen nicht aus, um zu überleben. Sofortige Abschlagszahlungen können die Folgen für Campingplatzbetreiber, Schausteller oder Ferienwohnungsvermieter zumindest abmildern. Die Existenz der touristischen Anbieter sowie die daran gekoppelten Arbeitsplätze müssen mit schnellen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern während dieser Ausnahmesituation gesichert werden.“
Die Forderung nach einem sofortigen Rettungshilfefonds hat der DTV in seinen Maßnahmenkatalog zur Zukunftssicherung des Tourismus aufgenommen und den politischen Akteuren übermittelt.
> Maßnahmenkatalog
Deutscher Tourismusverband
Seit 1902 setzt sich der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) für eine erfolgreiche touristische Entwicklung in Deutschland ein. Als Dachverband kommunaler, regionaler und landesweiter Tourismusorganisationen vertritt der DTV die Interessen seiner rund 100 Mitglieder gegenüber Politik und Behörden, setzt Impulse, vernetzt Akteure miteinander und fördert einen zukunftsweisenden Qualitätstourismus im Reiseland Deutschland.
„Analog zur Fluthilfe 2013 brauchen wir jetzt nicht-rückzahlbare Zuschüsse für all diejenigen, die an der Grenze ihrer Zahlungsfähigkeit sind“, so DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz. „Viele kleine Tourismusanbieter können nicht auf Liquiditätshilfen warten oder die Kurzarbeitergeld-Regelungen reichen nicht aus, um zu überleben. Sofortige Abschlagszahlungen können die Folgen für Campingplatzbetreiber, Schausteller oder Ferienwohnungsvermieter zumindest abmildern. Die Existenz der touristischen Anbieter sowie die daran gekoppelten Arbeitsplätze müssen mit schnellen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern während dieser Ausnahmesituation gesichert werden.“
Die Forderung nach einem sofortigen Rettungshilfefonds hat der DTV in seinen Maßnahmenkatalog zur Zukunftssicherung des Tourismus aufgenommen und den politischen Akteuren übermittelt.
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Deutscher Tourismusverband
Seit 1902 setzt sich der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) für eine erfolgreiche touristische Entwicklung in Deutschland ein. Als Dachverband kommunaler, regionaler und landesweiter Tourismusorganisationen vertritt der DTV die Interessen seiner rund 100 Mitglieder gegenüber Politik und Behörden, setzt Impulse, vernetzt Akteure miteinander und fördert einen zukunftsweisenden Qualitätstourismus im Reiseland Deutschland.
Link zum DTV