Corona-Kompass Tourismus
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Neustarthilfe für Soloselbstständige kommt
Anna Schulze | 23.11.2020
Die Neustarthilfe für Soloselbstständige soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden, Rechnung tragen. Sie beträgt einmalig bis zu 5.000 Euro als Zuschuss und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab. Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. Die Neustarthilfe soll als Vorschuss ausgezahlt werden und ab 1. Januar 2021 gelten.
Anträge können einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr über das Antragsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestellt werden.
Quelle: IHK Dresden
Anträge können einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr über das Antragsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestellt werden.
Quelle: IHK Dresden