Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Neue Allgemeinverfügung für die Landeshauptstadt Dresden, gültig ab 27. Oktober
Anna Schulze | 26.10.2020
Die Landeshauptstadt Dresden erlässt in ihrer Eigenschaft als örtlich zuständiges Gesundheitsamt in Erweiterung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (SächsCoronaSchVO) vom 21. Oktober 2020 folgende Allgemeinverfügung.
In ausgewiesenen Gebieten gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese finden Sie nachstehend:
In ausgewiesenen Gebieten gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese finden Sie nachstehend:
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden. (pdf 676.7 kB)