Corona-Kompass Tourismus
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Neue Allgemeinverfügung für den Vogtlandkreis, gültig ab 24. Oktober
Anna Schulze | 23.10.2020
Das Landratsamt Vogtlandkreis erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBI. 1 S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2020 (BGBI. 1 S. 1385), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen vom 9. Januar 2019 (SächsGVBI. S. 83), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13. März 2020 (SächsGVBI. S. 82) (IfSGZuVO), und § 7 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARSCoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 29. September 2020, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Oktober 2020 (SächsGVBl. S. 518), eine neue Allgemeinverfügung.
Allgemeinverfügung Vogtlandkreis (pdf 1.9 MB)