Corona-Kompass Tourismus

Die Situation durch die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor unbekannte Herausforderungen. Unternehmer in der Tourismusbranche sind stark verunsichert. Welche Unterstützungen greifen in dieser besonderen Situation, um die Liquidität des Betriebes zu sichern und das Geschäft zu erhalten? Was gilt jetzt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche? In diesem Blog werden den Unternehmen aktuelle Informationen bereitgestellt. Dieses Angebot aktualisieren wir regelmäßig → www.ltv-sachsen.de/coronakompass
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Welche Probleme und Erfahrungen gibt es, wo klemmt’s, wer hat heute schon gute Ideen für die Zukunft? Nutzen Sie dazu bitte direkt die neu eingerichtete Adresse corona@ltv-sachsen.de.
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Landeshilfe "Sachsen hilft sofort" wird für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiter geöffnet
Mandy Eibenstein | 15.04.2020
Die Soforthilfe "Sachsen hilft sofort" wird künftig auch für alle Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiter geöffnet, die mehr als eine Million Jahresumsatz erzielen. Denen wird das Darlehen in einer Höhe von 100.000 Euro angeboten.
Eckpunkte zur Erweiterung
Das erweiterte Programm "Sachsen hilft sofort" wird am Freitag, 17.04.2020 an den Start gehen. Die Antragstellung erfolgt über die Sächische Aufbaubank - Förderbank (SAB).
Für die Beantragung benötigen die Unternehmen die erforderliche Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch einen unabhängigen Dritten, z. B. eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Link zum Formular
Link zur SAB
Eckpunkte zur Erweiterung
- zinsfrei und nachrangig, in den ersten 3 Jahren tilgungsfrei
- Rückzahlung: binnen 7 Jahren
- Bonusregelung: Darlehensnehmer, die nach drei Jahren die Summe bereits zurückgezahlt haben, erhalten einen Bonus von 10 Prozent auf den von ihnen aufgenommenen Betrag.
- Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Darlehens auszugleichen, bekommen bis zu 20 Prozent erlassen.
Das erweiterte Programm "Sachsen hilft sofort" wird am Freitag, 17.04.2020 an den Start gehen. Die Antragstellung erfolgt über die Sächische Aufbaubank - Förderbank (SAB).
Für die Beantragung benötigen die Unternehmen die erforderliche Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch einen unabhängigen Dritten, z. B. eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Link zum Formular
Link zur SAB
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