Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Landeshilfe "Sachsen hilft sofort" wird für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiter geöffnet
Mandy Eibenstein | 15.04.2020
Die Soforthilfe "Sachsen hilft sofort" wird künftig auch für alle Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiter geöffnet, die mehr als eine Million Jahresumsatz erzielen. Denen wird das Darlehen in einer Höhe von 100.000 Euro angeboten.
Eckpunkte zur Erweiterung
Das erweiterte Programm "Sachsen hilft sofort" wird am Freitag, 17.04.2020 an den Start gehen. Die Antragstellung erfolgt über die Sächische Aufbaubank - Förderbank (SAB).
Für die Beantragung benötigen die Unternehmen die erforderliche Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch einen unabhängigen Dritten, z. B. eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Link zum Formular
Link zur SAB
Eckpunkte zur Erweiterung
- zinsfrei und nachrangig, in den ersten 3 Jahren tilgungsfrei
- Rückzahlung: binnen 7 Jahren
- Bonusregelung: Darlehensnehmer, die nach drei Jahren die Summe bereits zurückgezahlt haben, erhalten einen Bonus von 10 Prozent auf den von ihnen aufgenommenen Betrag.
- Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Darlehens auszugleichen, bekommen bis zu 20 Prozent erlassen.
Das erweiterte Programm "Sachsen hilft sofort" wird am Freitag, 17.04.2020 an den Start gehen. Die Antragstellung erfolgt über die Sächische Aufbaubank - Förderbank (SAB).
Für die Beantragung benötigen die Unternehmen die erforderliche Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch einen unabhängigen Dritten, z. B. eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Link zum Formular
Link zur SAB
Link zur Medieninformation