Corona-Kompass Tourismus

Die Situation durch die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor unbekannte Herausforderungen. Unternehmer in der Tourismusbranche sind stark verunsichert. Welche Unterstützungen greifen in dieser besonderen Situation, um die Liquidität des Betriebes zu sichern und das Geschäft zu erhalten? Was gilt jetzt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche? In diesem Blog werden den Unternehmen aktuelle Informationen bereitgestellt. Dieses Angebot aktualisieren wir regelmäßig → www.ltv-sachsen.de/coronakompass
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Welche Probleme und Erfahrungen gibt es, wo klemmt’s, wer hat heute schon gute Ideen für die Zukunft? Nutzen Sie dazu bitte direkt die neu eingerichtete Adresse corona@ltv-sachsen.de.
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
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Tipp zur Nutzung des Corona-Kompass Tourismus

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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Kurzarbeitergeld häufiger falsch abgerechnet – Arbeitsagenturen beraten, um Rückforderungen zu vermeiden
Carina Dovris | 02.06.2020
Durch die Corona-Pandemie nutzen viele Unternehmen das Kurzarbeitergeld um Entlassungen zu vermeiden und Fachkräfte im Unternehmen zu halten. Viele Unternehmen und Lohnbüros haben wenig Erfahrung vom Verfahren und der Abrechnung von Kurzarbeitergeld. Das führt häufig zu falschen Abrechnungen und hat Rückforderungen zur Folge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen wollen die Unternehmen vor einem Schaden bewahren und bieten telefonische Hilfe und Unterstützung in der richtigen Abrechnung an. Dadurch schützen sich Unternehmerinnen und Unternehmer vor späteren Rückforderungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
TOP 6 der häufigsten Fehler bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld:
Arbeitsagenturen beraten telefonisch zur Abrechnung:
TOP 6 der häufigsten Fehler bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld:
- Kurzarbeitergeld wird für gekündigte Beschäftigte abgerechnet.
- Kurzarbeitergeld wird für Feiertage oder für Urlaubstage abgerechnet.
- Kurzarbeitergeld wird für den laufenden Monat abgerechnet.
- Kurzarbeitergeld wird für versicherungsfreie Beschäftigte abgerechnet.
- Kurzarbeitergeld wird bei Azubis für Zeiten der Berufsschule abgerechnet.
- Die Abrechnungen von Provisionen erfolgen falsch.
Arbeitsagenturen beraten telefonisch zur Abrechnung:
- Hotline vom Arbeitgeberservice: 0 800 4 5555 20
- Regionale Hotline für Arbeitgeber aus der Region:
- Chemnitz (Annaberg-Buchholz, Chemnitz Stadt, Freiberg, Plauen, Zwickau): 0371 567-3477
- Dresden (Bautzen, Dresden, Pirna): 0351 2885-2031
- Leipzig (Leipzig Stadt, Leipziger Land, Oschatz, Riesa) 0341 913-40031
- Hotline für Netzwerkpartner (Ministerien, Kammern und Verbände, Vereinigungen): 0371 9118 168
Häufigste Fehler Abrechnung Kurzarbeitergeld - Quelle: BA für Arbeit,Regionaldirektion Sachsen (pdf 43.5 kB)