Corona-Kompass Tourismus
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Kurzarbeit: Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit liegt vor
Carina Dovris | 07.01.2021
In der nun vorliegenden fachlichen Weisung der BA wird unter anderem festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Erholungsurlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden muss. Es wird darin zwischen Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr 2021 und dem Resturlaub 2020 differenziert.
Die Weisung stellt ebenso klar heraus, dass ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle an Sonn- und Feiertagen nur besteht, wenn die betreffenden Arbeitnehmer an diesen Tagen gearbeitet hätten (Verweis auf § 10 Arbeitszeitgesetz).
Die Weisung stellt ebenso klar heraus, dass ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle an Sonn- und Feiertagen nur besteht, wenn die betreffenden Arbeitnehmer an diesen Tagen gearbeitet hätten (Verweis auf § 10 Arbeitszeitgesetz).
- Weisung zu Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021: zum Download
- FAQs zur Kurzarbeit aufgrund der Corona-Folgen vom DEHOGA Bundesverband jetzt lesen