Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Mandy Eibenstein | 19.03.2020
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Für größere Unternehmen hat die KfW die Konditionen im Unternehmerkredit weiter erleichtert. Die Größenbeschränkung wurde auf das Kreditvolumen von 1 Mrd. EUR umgestellt und deutlich angehoben. Die KfW übernimmt zusätzlich zur Zinsverbilligung das Ausfallrisiko zu 80 Prozent bzw. bei KMU zu 90 Prozent.
Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner.
Können Tourismus-Vereine über ihre Hausbank KfW-Liquiditätshilfen beantragen?
Dazu das Bundeswirtschaftsministerium: Leider Nein. KfW-LH können nicht von gemeinnützigen Vereinen beantragt werden. KfW-LH gibt es nur für Institutionen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW
Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Für größere Unternehmen hat die KfW die Konditionen im Unternehmerkredit weiter erleichtert. Die Größenbeschränkung wurde auf das Kreditvolumen von 1 Mrd. EUR umgestellt und deutlich angehoben. Die KfW übernimmt zusätzlich zur Zinsverbilligung das Ausfallrisiko zu 80 Prozent bzw. bei KMU zu 90 Prozent.
Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner.
Können Tourismus-Vereine über ihre Hausbank KfW-Liquiditätshilfen beantragen?
Dazu das Bundeswirtschaftsministerium: Leider Nein. KfW-LH können nicht von gemeinnützigen Vereinen beantragt werden. KfW-LH gibt es nur für Institutionen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW
Link zur KFW - Liquiditätshilfen