Corona-Kompass Tourismus

Die Situation durch die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor unbekannte Herausforderungen. Unternehmer in der Tourismusbranche sind stark verunsichert. Welche Unterstützungen greifen in dieser besonderen Situation, um die Liquidität des Betriebes zu sichern und das Geschäft zu erhalten? Was gilt jetzt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche? In diesem Blog werden den Unternehmen aktuelle Informationen bereitgestellt. Dieses Angebot aktualisieren wir regelmäßig → www.ltv-sachsen.de/coronakompass
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Welche Probleme und Erfahrungen gibt es, wo klemmt’s, wer hat heute schon gute Ideen für die Zukunft? Nutzen Sie dazu bitte direkt die neu eingerichtete Adresse corona@ltv-sachsen.de.
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Welche Probleme und Erfahrungen gibt es, wo klemmt’s, wer hat heute schon gute Ideen für die Zukunft? Nutzen Sie dazu bitte direkt die neu eingerichtete Adresse corona@ltv-sachsen.de.
Keine Infos verpassen?
Wir versenden regelmäßige Updates mit den wichtigsten Informationen als Newsletter. Wenn Sie durch uns aktuell informiert werden möchten, melden Sie sich gern zu unserem Newsletter an.
Hier geht´s zur Anmeldung!
Hier geht´s zur Anmeldung!
Tipp zur Nutzung des Corona-Kompass Tourismus

Für ein optimales Leseerlebnis wählen Sie zunächst eine Kategorie aus, um die darin enthaltenen Beiträge und Informationen abzurufen.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland
Carina Dovris | 12.11.2020
Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage (ab dem 8.11.2020 innerhalb der letzten 10 Tage) vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, grundsätzlich eine Pflicht zur Absonderung (Quarantäne).
Die aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf folgender Webseite zu finden: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen.
Quelle: Webseite des Robert Koch Instituts
Die aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf folgender Webseite zu finden: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen.
Quelle: Webseite des Robert Koch Instituts
Webseite des Robert Koch Instituts