Corona-Kompass Tourismus
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Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
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Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Erweiterung der Corona-Hilfen beschlossen
Carina Dovris | 05.02.2021
Im Rahmen der Koalitionsberatungen am Mittwoch, den 3. Februar, wurden durch die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Um Gastronomen in der Krise zu unterstützen und um das Geschäft wieder anzukurbeln, wurde beschlossen, die bis ursprünglich Ende Juni 2021 befristetet reduzierte Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent zu verlängern. Bis Ende 2022 ist es nunmehr möglich, Speisen in Restaurants und Bars mit verringertem Steuersatz anzubieten.
Zur Zukunftssicherung der Kulturbranche wurde das Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" mit einer zusätzlichen Milliarde Euro untersetzt.
Zudem wird für die Jahre 2020 und 2021 der steuerliche Verlustrücktrag auf maximal zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben. Damit soll die notwendige Liquidität in den Unternehmen sichergestellt werden. In der nächsten Steuererklärung können Unternehmen die Verluste aus 2020/2021 mit Gewinnen aus 2019 verrechnen und somit ihre Steuerlast senken.
Ein weiterer Baustein zur Entlastung von Unternehmern ist der erleichterte Zugang zur Grundsicherung für in Not geratene Selbstständige sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen. Dieser wird bis Ende 2021 verlängert. Eingeschränkte Vermögensprüfungen ermöglichen es, die vorläufigen Leistungen zügiger zu gewähren.
IHK-Corona-Hotline zu allgemeinen Fragen und Unterstützungsleistungen
Telefon: 0351 2802-800
service@dresden.ihk.de
Quelle: docID: D110224 | IHK Dresden, 04.02.2021
Zur Zukunftssicherung der Kulturbranche wurde das Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" mit einer zusätzlichen Milliarde Euro untersetzt.
Zudem wird für die Jahre 2020 und 2021 der steuerliche Verlustrücktrag auf maximal zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben. Damit soll die notwendige Liquidität in den Unternehmen sichergestellt werden. In der nächsten Steuererklärung können Unternehmen die Verluste aus 2020/2021 mit Gewinnen aus 2019 verrechnen und somit ihre Steuerlast senken.
Ein weiterer Baustein zur Entlastung von Unternehmern ist der erleichterte Zugang zur Grundsicherung für in Not geratene Selbstständige sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen. Dieser wird bis Ende 2021 verlängert. Eingeschränkte Vermögensprüfungen ermöglichen es, die vorläufigen Leistungen zügiger zu gewähren.
IHK-Corona-Hotline zu allgemeinen Fragen und Unterstützungsleistungen
Telefon: 0351 2802-800
service@dresden.ihk.de
Quelle: docID: D110224 | IHK Dresden, 04.02.2021