Corona-Kompass Tourismus
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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DTV-Info zu Soforthilfen für Privatvermieter
Mandy Eibenstein | 31.03.2020
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) darüber informiert, dass es finanzielle Soforthilfen in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen nur gibt, wenn die entsprechende Tätigkeit als Haupterwerb ausgeübt wird. Was bei Zuschüssen zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten etc. ggfs. im Einzelfall geprüft werden muss, soll aktuell Gegenstand der laufenden Verhandlungen bei der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung sein.
Der DTV fordert auch weiterhin eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass auch Vermieter von Ferienwohnungen, die durch die Coronakrise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, Zugang zu Liquiditätshilfen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen und auch Kurzarbeit erhalten können.
Quelle: DTV
Der DTV fordert auch weiterhin eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass auch Vermieter von Ferienwohnungen, die durch die Coronakrise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, Zugang zu Liquiditätshilfen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen und auch Kurzarbeit erhalten können.
Quelle: DTV