Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
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Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Corona-Risikogebiete und Berufspendler
Carina Dovris | 23.10.2020
Nach Tschechien gilt laut Robert-Koch-Institut nun auch Polen ab Samstag, 24.10.2020 komplett als Risikogebiet.
Die Erklärung zum Risikogebiet hat zunächst vor allem auf Urlauber und Tagestouristen Auswirkungen. Berufspendler, die in Sachsen arbeiten, können dies nach der derzeit gültigen Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung auch weiterhin tun, ohne in Sachsen in Quarantäne zu müssen.
Nach dieser Verordnung gilt die Quarantänepflicht unter anderem nicht für:
- Personen, die regelmäßig die Grenze zwischen Wohnort und Arbeitsstätte überqueren (Grenzpendler) oder deren Aufenthalt im Bundesgebiet weniger als 24 Stunden andauert.
- Personen, die für einen begrenzten Zeitraum zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst oder aus sozialen Gründen in das
- Bundesgebiet einreisen oder
- sich im Ausland aufgehalten haben - Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat.
Wichtig: Für Personen mit Corona-Symptomen gelten diese Ausnahmen nicht.
Quelle: VSW-News 100/2020: Corona-Risikogebiete und Berufspendler
Link zur aktuellen Fassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung