Corona-Kompass Tourismus

Die Situation durch die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor unbekannte Herausforderungen. Unternehmer in der Tourismusbranche sind stark verunsichert. Welche Unterstützungen greifen in dieser besonderen Situation, um die Liquidität des Betriebes zu sichern und das Geschäft zu erhalten? Was gilt jetzt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche? In diesem Blog werden den Unternehmen aktuelle Informationen bereitgestellt. Dieses Angebot aktualisieren wir regelmäßig → www.ltv-sachsen.de/coronakompass
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Welche Probleme und Erfahrungen gibt es, wo klemmt’s, wer hat heute schon gute Ideen für die Zukunft? Nutzen Sie dazu bitte direkt die neu eingerichtete Adresse corona@ltv-sachsen.de.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Corona-Risikogebiete und Berufspendler
Carina Dovris | 23.10.2020
Nach Tschechien gilt laut Robert-Koch-Institut nun auch Polen ab Samstag, 24.10.2020 komplett als Risikogebiet.
Die Erklärung zum Risikogebiet hat zunächst vor allem auf Urlauber und Tagestouristen Auswirkungen. Berufspendler, die in Sachsen arbeiten, können dies nach der derzeit gültigen Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung auch weiterhin tun, ohne in Sachsen in Quarantäne zu müssen.
Nach dieser Verordnung gilt die Quarantänepflicht unter anderem nicht für:
- Personen, die regelmäßig die Grenze zwischen Wohnort und Arbeitsstätte überqueren (Grenzpendler) oder deren Aufenthalt im Bundesgebiet weniger als 24 Stunden andauert.
- Personen, die für einen begrenzten Zeitraum zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst oder aus sozialen Gründen in das
- Bundesgebiet einreisen oder
- sich im Ausland aufgehalten haben - Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat.
Wichtig: Für Personen mit Corona-Symptomen gelten diese Ausnahmen nicht.
Quelle: VSW-News 100/2020: Corona-Risikogebiete und Berufspendler
Link zur aktuellen Fassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung