Corona-Kompass Tourismus
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Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Bis zu 40 Millionen – neues Beihilfeprogramm „Schadensausgleich“ für Überbrückungshilfe III
Carina Dovris | 01.07.2021
Update FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“
Dritte Phase von November 2020 bis Juni 2021:
Die FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von November 2020 bis Juni 2021). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberater/innen (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.
Stand 30.06.2021 (Fragen mit geändertem Text gelb markiert, Updates kursiv dargestellt)
NEU: Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19 für Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb oder wirtschaftliche Tätigkeit aufgrund einer Corona-bedingten Schließungsanordnung zwischen dem 16. März 2020 und dem 30. Juni 2021 eingestellt werden musste.
Dritte Phase von November 2020 bis Juni 2021:
Die FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von November 2020 bis Juni 2021). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberater/innen (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.
Stand 30.06.2021 (Fragen mit geändertem Text gelb markiert, Updates kursiv dargestellt)
NEU: Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19 für Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb oder wirtschaftliche Tätigkeit aufgrund einer Corona-bedingten Schließungsanordnung zwischen dem 16. März 2020 und dem 30. Juni 2021 eingestellt werden musste.
Musterantrag zur Stundung (docx 40.3 kB)