Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Bei einem Mitarbeiter wurde eine Covid-19-Erkrankung nachgewiesen. Was muss der Unternehmer beachten?
Mandy Eibenstein | 18.03.2020
Kranke sind mit Rücksicht auf die Krankheitserscheinung, die den speziellen Krankheitsverdacht begründen, arbeitsunfähig, so dass die Leistungen des Arbeitgebers und der Krankenversicherung vorrangig eintreten. Für die Zeit einer Krankschreibung besteht somit kein Anspruch auf Entschädigung nach § 56 IfSG.