Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
Keine Infos verpassen?
Wir versenden regelmäßige Updates mit den wichtigsten Informationen als Newsletter. Wenn Sie durch uns aktuell informiert werden möchten, melden Sie sich gern zu unserem Newsletter an.
Hier geht´s zur Anmeldung!
Hier geht´s zur Anmeldung!
Tipp zur Nutzung des Corona-Kompass Tourismus

Für ein optimales Leseerlebnis wählen Sie zunächst eine Kategorie aus, um die darin enthaltenen Beiträge und Informationen abzurufen.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
Allgemeinverfügung - Hinweise zur Schließung von privaten und öffentlichen Einrichtungen in Sachsen
Mandy Eibenstein | 18.03.2020
Der Freistaat Sachsen schließt per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt ebenso alle Veranstaltungen. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, um 0:00 Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.
Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren.
Für den Publikusmverkehr werden geschlossen:
Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren.
Für den Publikusmverkehr werden geschlossen:
- Theater,
- Musiktheater,
- Kinos,
- Konzerthäuser,
- Opern, Museen,
- Ausstellungshäuser,
- Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern,
- Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit,
- öffentliche Bibliotheken,
- Planetarien,
- zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen,
- Angebote von Volkshochschulen,
- Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger,
- Angebote von Musikschulen,
- Angebote in Literaturhäusern,
- Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen,
- Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder,
- Fitness- und Sportstudios,
- Spielplätze,
- Seniorentreffpunkte,
- Mensen und Cafés der Studentenwerke,
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften,
- Sportanlagen
- sowie Reisebusreisen.
- Der Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen wird untersagt.
- Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf.
- Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen:
- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Frisöre,
- Reinigungen,
- Waschsalons,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- und der Großhandel.
Allgemeinverfügung der Sächsischen Staatsregierung