Corona-Kompass Tourismus

Die Situation durch die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor unbekannte Herausforderungen. Unternehmer in der Tourismusbranche sind stark verunsichert. Welche Unterstützungen greifen in dieser besonderen Situation, um die Liquidität des Betriebes zu sichern und das Geschäft zu erhalten? Was gilt jetzt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche? In diesem Blog werden den Unternehmen aktuelle Informationen bereitgestellt. Dieses Angebot aktualisieren wir regelmäßig → www.ltv-sachsen.de/coronakompass
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Welche Probleme und Erfahrungen gibt es, wo klemmt’s, wer hat heute schon gute Ideen für die Zukunft? Nutzen Sie dazu bitte direkt die neu eingerichtete Adresse corona@ltv-sachsen.de.
Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline Gastgewerbe & Tourismus Tel. 0351 - 850 322 50, die MitarbeiterInnen und BegleiterInnen sind täglich von 8.00 - 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Ab sofort Antragstellung für Liquiditätshilfendarlehen "Sachsen hilft sofort" möglich
Mandy Eibenstein | 23.03.2020
Wer wird gefördert?
Lesen Sie hier: Richtlinie Soforthilfe-Darlehen
Quelle: SAB I www.sab.sachsen.de
- Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR
- Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
- Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind
- Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind
- Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
- Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 beträgt maximal 1 Mio. EUR
- Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen
- Unternehmen war per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund
- Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise
- Im Regelfall von mind. 5.000 EUR bis max. 50.000 EUR.
- In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann im Einzelfall auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 EUR nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung auf den Regelbetrag gewährt werden, wenn nachweisbar ein höherer Bedarf besteht.
- Laufzeit: 10 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich
- zinslos
- keine
- Das Darlehen wird als Nachrangdarlehen ausgereicht, das heißt, dass es als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden kann. So erhalten auch Betriebe, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, vereinfachten Zugang zu weiteren externen Finanzierungsmöglichkeiten.
- Auszahlung: 100 % in einer Tranche
- Tilgung: Quartalsweise nach tilgungsfreier Zeit
- Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Bitte reichen Sie Ihren Antrag direkt bei der SAB ein.
- Bitte reichen Sie den Antrag auf Förderung unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.
- Eine Antragstellung ist laufend möglich - elektronisch und in Papierform.
- Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.
- Antrag Soforthilfedarlehen Coronakrise
- De-minimis-Erklärung
- Informationen zu gesetzlichen Pflichten nach Geldwäschegesetz und Abgabeordnung
- Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
- Unterschriftenblatt
Lesen Sie hier: Richtlinie Soforthilfe-Darlehen
Quelle: SAB I www.sab.sachsen.de
Link zur Seite der SAB - Soforthilfe-Darlehen