Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Überbrückungshilfe für KMU - bis 31. August beantragen!
Anna Schulze/ Carina Dovris | 10.07.2020
Das Überbrückungshilfe-Programm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 24,6 Milliarden Euro geht endlich an den Start! Antragsberechtigt sind Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Selbständige sowie Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen.
Der Antrag ist bis 31. August über den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer zu stellen. Ab heute (10. Juli) werden bundesweit die Online-Portale zur Antragstellung freigeschaltet. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Sachsen dann ab kommender Woche durch die SAB.
Der Antrag ist bis 31. August über den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer zu stellen. Ab heute (10. Juli) werden bundesweit die Online-Portale zur Antragstellung freigeschaltet. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Sachsen dann ab kommender Woche durch die SAB.
Faktenblatt zum Überbrückungsgeld (pdf 175.3 kB)