Corona-Kompass Tourismus
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Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
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Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Überbrückungshilfe - Phase 2
Anna Schulze | 21.09.2020
Eckpunkte der Überbrückungshilfe (Phase 2):
Die Antragstellung wird auch weiterhin auf digitalem Weg und durch einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) erfolgen.
Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer, in Sachsen die Sächsische AufbauBank SAB.
Hier geht's zur Antragstellung
Quelle: DEHOGA Sachsen
- Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen.
- Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen.
- Erhöhung des Fixkostenzuschusses auf bis zu 90 Prozent.
- Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent.
Die Antragstellung wird auch weiterhin auf digitalem Weg und durch einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) erfolgen.
Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer, in Sachsen die Sächsische AufbauBank SAB.
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Quelle: DEHOGA Sachsen