Corona-Kompass Tourismus
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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[SMWA] Sachsen startet Stabilisierungsfonds für den Mittelstand
Carina Dovris | 11.11.2020
Der Stabilisierungsfonds richtet sich an produzierende Unternehmen und an produktionsnahe oder technologieorientierte Dienstleister in Sachsen und unterstützt den für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Mittelstand – ergänzend zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der auf große Unternehmen ausgerichtet ist. Der sächsische Stabilisierungsfonds stellt Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zunächst bis 800.000 Euro bereit. Darüber hinausgehende Beteiligungen bis maximal 2,4 Millionen Euro wird der Fonds ausreichen, wenn Deutschland die Genehmigung der EU-Kommission für höhere Eigenkapitalhilfen in eine eigene Bundesrahmenregelung übernommen hat. Das steht zurzeit noch aus.
Anträge auf eine Finanzierung aus dem Stabilisierungsfonds können bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Konditionen der Finanzhilfen sind den Beteiligungsgrundsätze des Stabilisierungsfonds zu entnehmen, die auf der Webseite der SBG veröffentlicht sind (http://www.sbg.sachsen.de/service.html).
Quelle: Medieninformation des SMWA
Anträge auf eine Finanzierung aus dem Stabilisierungsfonds können bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Konditionen der Finanzhilfen sind den Beteiligungsgrundsätze des Stabilisierungsfonds zu entnehmen, die auf der Webseite der SBG veröffentlicht sind (http://www.sbg.sachsen.de/service.html).
Quelle: Medieninformation des SMWA
SBG Stabilisierungsfonds – Download Formulare