Corona-Kompass Tourismus
Wichtiger Hinweis: Unser Blog "Corona-Kompass Tourismus" wird eingestellt

Dieser Blog wird ab sofort eingestellt und in die News des Tourismusnetzwerk Sachsen https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/corona-informationen/ überführt.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
Zukünftig erhalten Sie alle News zu den Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise gebündelt auf einer Webseite.
Bisher eingestellte ältere Beiträge können Sie weiterhin hier an dieser Stelle nachlesen. Dieses Angebot wird nicht mehr aktualisiert.
Keine Infos verpassen?
Wir versenden regelmäßige Updates mit den wichtigsten Informationen als Newsletter. Wenn Sie durch uns aktuell informiert werden möchten, melden Sie sich gern zu unserem Newsletter an.
Hier geht´s zur Anmeldung!
Hier geht´s zur Anmeldung!
Tipp zur Nutzung des Corona-Kompass Tourismus

Für ein optimales Leseerlebnis wählen Sie zunächst eine Kategorie aus, um die darin enthaltenen Beiträge und Informationen abzurufen.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen einen ersten Überblick geben. Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
[SMS] Weitere Öffnungen zum 31. Mai 2021 möglich
Carina Dovris | 26.05.2021
Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
Die Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021. Die bisherigen Grundsätze für die Unterschreitung bzw. Überschreitung von Schwellwerten bzw. der maximalen Bettenkapazität werden ebenso beibehalten wie die Testauflagen. Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen von maximal zwei Hausständen und in Innenräumen maximal fünf Personen, sonst zehn Personen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen nun zehn Personen zusammenkommen ohne Beschränkung der Anzahl der Haushalte. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit. Die Regelungen für die Maskenpflicht bleiben bestehen.
Die neue Verordnung wird zeitnah auf der Internetseite www.coronavirus.sachsen.de (“Amtliche Bekanntmachungen”) und in unserem Corona-Kompass zur Verfügung gestellt.
Quelle und weitere Infos:
Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 26.05.2021
Amtliche Bekanntmachungen:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig vom 31.05.2021 bis 13.06.2021
Die Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021. Die bisherigen Grundsätze für die Unterschreitung bzw. Überschreitung von Schwellwerten bzw. der maximalen Bettenkapazität werden ebenso beibehalten wie die Testauflagen. Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen von maximal zwei Hausständen und in Innenräumen maximal fünf Personen, sonst zehn Personen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen nun zehn Personen zusammenkommen ohne Beschränkung der Anzahl der Haushalte. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit. Die Regelungen für die Maskenpflicht bleiben bestehen.
Die neue Verordnung wird zeitnah auf der Internetseite www.coronavirus.sachsen.de (“Amtliche Bekanntmachungen”) und in unserem Corona-Kompass zur Verfügung gestellt.
Quelle und weitere Infos:
Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 26.05.2021
Amtliche Bekanntmachungen:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig vom 31.05.2021 bis 13.06.2021